Allgemeine Behandlungsbedingungen

Allgemeine Behandlungsbedingungen

Diese Allgemeinen Behandlungsbedingungen („ABB“) gelten für die gesamte Dauer einer ambulanten Therapie/ Beratung („Behandlung“) zwischen der Systemica Institut GmbH („Systemica“, „wir“, „uns“) und unseren Patient:innen/ Klient:innen („Sie“, „Ihnen“). Sie gelten für bestehende, als auch für künftige Behandlungen gleichermaßen, stets vorrangig vor abweichenden Bestimmungen.

 

Soweit möglich verwenden wir eine geschlechterneutrale Sprache. Falls dies nicht möglich ist oder sinnvoll erscheint, verwenden wir die weibliche und männliche Form. Es ist unser Anliegen, dass alle Texte verständlich und flüssig lesbar sind, daher bleibt eine geschlechterneutrale Sprache ein wachsender Prozess.

Zustandekommen eines Behandlungsvertrags

Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt konkludent, beispielsweise durch eine Terminvereinbarung oder die Abgabe der Krankenversicherungskarte zu Stande. In jedem Fall jedoch immer dann, wenn Sie die Allgemeinen Behandlungsbedingungen in unserem Portal unter https://www.systemica-ambulanz.de/patientinnenportal akzeptieren.

Behandlungskosten

Die Kosten einer Behandlung werden wie folgt abgerechnet:

 

  1. Für Pflichtversicherte/ freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung findet, falls nicht anderweitig gewünscht, eine Behandlung zu Lasten Ihrer Krankenkasse als Sachleistung statt. Die Abrechnung erfolgt entweder durch die Kassenärztliche Vereinigung oder durch Direktabrechnung mit den Krankenkassen.
  2. Für Privatkrankenversicherte erfolgt die Rechnungsstellung direkt an Sie. In diesem Fall rechnen Sie mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten der Psychotherapie durch Systemica werden gemäß GOP abgerechnet.
  3. Für sonstige Versicherungsverhältnis (beispielsweise im Rahmen einer Heilfürsorge) erfolgt die Abrechnung an die separaten Kostenträger.

Für die Kosten von Beratungs- und Therapieleistungen auf Selbstzahlerbasis (beispielsweise Paar- und Familientherapie) erfolgt die Rechnungsstellung direkt an Sie. Die Kosten werden entsprechend unserer Vergütungsvereinbarung abgerechnet.

Kündigung des Behandlungsvertrags

Laufende Behandlungsverträge können jederzeit beendet werden. Insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung ausstehender Gebühren entfällt hierdurch nicht (bspw. für den Anamnesefragebogen über Psyscreen®, offene Behandlungskosten und das Ausfallhonorar).

Ausfallhonorar

Für Terminversäumnisse und kurzfristige Absagen weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin stellen wir ein Ausfallhonorar in Höhe von 85,00 € für Therapie- und 65,00 € für Probatoriksitzungen zzgl. MwSt. (maximal jedoch 80% des entgangenen Honorars zzgl. MwSt.) in Rechnung. Das Ausfallhonorar wird nicht durch Ihre Krankenversicherung erstattet.

Schweigepflicht der Behandler:in/ Verschwiegenheit von Patient:in/Klient:in und Angehörigen

  1. Die Behandler:in unterliegt der Schweigepflicht und wird nur dann gegenüber Dritten Auskunft erteilen, wenn die Sie dies wünschen und die Behandler:in schriftlich von ihrer Schweigepflicht entbinden.
  2. Sie und ihre Angehörigen verpflichten sich ihrerseits zur Verschwiegenheit über patientenbezogene/ klientenbezogene Informationen, von denen sie zufällig Kenntnis erhalten.

Datenschutz und elektronische Datenverarbeitung

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Alle Einzelheiten zum Datenschutz können Sie unserer Datenschutzinformation in Verbindung mit unseren Datenschutzerklärungen, beispielsweise unter https://www.systemica-ambulanz.de/datenschutz entnehmen.

 

Um die Prozesse effizient zu gestalten, verarbeiten wir Ihre personengebundenen Daten entsprechend unserer Datenschutzinformation und Datenschutzbestimmungen beispielsweise

 

  1. im Rahmen unserer Abrechnung, insbesondere in unserem Praxisverwaltungssystem;
  2. im Rahmen unseres Portals unter https://www.systemica-ambulanz.de/patientinnenportal, insbesondere zur Aufnahme einer Behandlung sowie zur regelmäßigen Fragebogentestung mit unserer Plattform Psyscreen®;
  3. sowie in unserer internen Dokumentationsplattform SysApp.
  4. Weiter können Ihre Daten zu Abrechnungszwecken Abrechnungsdienstleistern zur Verfügung gestellt werden.

 

Ihre Einwilligungen zur Datenverarbeitung können Sie jederzeit (elektronisch) widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

 

Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung im Rahmen der Fragebogentestung/ Psyscreen® und Diagnostischen Daten, im Rahmen des Ausfallhonorars sowie im Rahmen der Lehrambulanz und Supervision sind Voraussetzung für Ihre Behandlung. Alle Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzinformation.

 

Die Datenschutzinformation sowie Ihre jeweiligen Einwilligungen zur Datenverarbeitung werden essentieller Bestandteil des Behandlungsvertrages.

Forschungsklausel

Systemica unterstützt die wissenschaftliche Psychotherapieforschung. Dies kann sowohl eigene Forschungsprojekte als auch die Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen umfassen. Hierbei werden die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, insbesondere Artikel 89 Absatz 1 DSGVO berücksichtigt.

 

Die weitergegebenen Daten umfassen keine personenidentifizierenden Angaben, sondern lediglich naive und sinnlose Zahlenreihen (bspw. Alter = 33, Geschlecht = männlich, DRAS1 = 3, DRAS2 = 4, …) sowie zugehörige Diagnosen (bspw. F33.1), die im Rahmen der Behandlung durch die Therapeut:in festgelegt wurden. Ziel ist insbesondere die wissenschaftliche Weiterentwicklung, der von uns im Rahmen der Behandlung genutzten Fragebögen.

Sonderregelungen bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen

Bei Minderjährigen muss regelhaft das Einverständnis beider Elternteile vorliegen. Mit Ihrem Einverständnis zum Beginn der Behandlung als Sorgeberechtigte akzeptieren Sie diese Allgemeinen Behandlungsbedingungen. Es ist grundsätzlich Aufgabe der Sorgeberechtigten, die Pflichten der Patient:in/ Klient:in aus dem Behandlungsvertrag zu erfüllen und dessen Rechte, insbesondere nach dem Patientenrechtegesetz (§630a bis §630h BGB) wahrzunehmen.

Vertragsbestandteile und Schriftformerfordernis

Die Anlagen Allgemeine Informationen zur Behandlung, Addendum GKV und die Vergütungsvereinbarung sind fester Vertragsbestandteil dieser Allgemeinen Behandlungsbedingungen.

Nebenabreden und Änderungen eines Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Behandlungsbedingungen unwirksam sein oder in Zukunft unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Beide Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Regelungen oder Regelungslücken durch zulässige Regelungen zu ersetzen, welche im Sinne und Zweck dem wirtschaftlichen Interesse beider Vertragsteile möglichst am nächsten kommt.

Geltung dieser Allgemeinen Behandlungsbedingungen

Die Parteien sind sich darüber einig, dass für alle Behandlungen, jeweils die Regelungen in den vorstehenden Allgemeinen Behandlungsbedingungen gelten sollen.

 

Systemica Institut GmbH

 

Stand Mai 2023